Liegenschaftsbewertungen
wir erstellen liegenschaftsbewertungen nach den vorgaben des liegenschaftsbewertungsgesetz (lbg).
entsprechend den gesetzlichen vorgaben wird das jeweilige, dem stand der wissenschaft ent-
sprechende wertermittlungsverfahren angewandt. aus dem gewählten verfahren vergleichswert-, sachwert- und / oder ertrags-
wertverfahren) und dem daraus resultierenden ergebniss wird der verkehrswert einer liegenschaft ermittelt.
verkehrswert
der verkehrswert ist der preis, der bei einer veräußerung der sache üblicherweise im redlichen geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. die besondere vorliebe und andere ideelle wertmessungen einzelnener personen haben
bei der ermittlung des verkehrswertes außer betracht zu bleiben.
(auszug aus dem liegenschaftsbewertungsgesetz § 2 abs. 2 und 3)
der verkehrswert ist besonders beim an- bzw. verkauf von liegenschaften als grundlage und ausgangsbasis ausserordentlich wichtig. nur so erhält man die sicherheit den wert einer immobilie richtig angesetzt/ermittelt zu haben.